Allgemeine Informationen zur Servicestelle für Fördermittel und Fördermittelanträge
Die Servicestelle für Fördermittel und Fördermittelanträge informiert, berät und unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen im Bereich der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung hinsichtlich Recherche zu der Finanzierung von Projektideen.
Projektmanagerin Vanessa Kempen
Aktuelle Fördermöglichkeiten (kurzfristig)
Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung können ab sofort bis zum 31. Juli wieder Anträge gestellt werden. 750.000 Euro stehen zur Verfügung - bereitgestellt vom Freistaat Thüringen.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung ruft insbesondere Erstantragsteller dazu auf, ihre Chance auf eine Förderung im Programm Aktiv vor Ort zu nutzen. Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen. Erstanträge werden bis zum 30.06.2024 bevorzugt bearbeitet.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus. Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner.
Förderschwerpunkt sind folgende Engagement-Bereiche:
- Heimatmuseen und -vereine, Heimatforschung
- Kirmes und Karneval
- Brauchtum, Mundart, Literatur
- Orts-, Regionalgeschichte, Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
- Natur-, Landschafts-, Tier und Umweltschutz
- Denkmalschutz, Ortsverschönerung
- Kunst und Architektur
- Musik, Volkstanz, Tracht
- Ländliche Sportvereine
Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden.
Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.
Weitere Informationen unter: https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort
Auwahl thüringenweite Förderung (jährlich)
Im Rahmen der Projektförderung können neue Initiativen und bewährte Projekte mit Zuschüssen unterstützt werden.
Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der untenstehenden Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst.
Nach dieser Richtlinie können Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in verschiedenen Förderbereichen gewährt werden. Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung.
Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen des Antrags auf Projektförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst finden Sie unten stehend.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Kulturabteilung unter der Telefonnummer 0361-57 32 14 711.
Weitere Informationen unter: Förderungen | Thüringer Staatskanzlei (staatskanzlei-thueringen.de)
Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur in folgenden Bereichen:
- Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- Förderstipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik
- Literaturstipendium "Harald Gerlach"
- Landesstipendium Bildende Kunst
- Stipendien der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Weitere Informationen unter: Kulturstiftung Thüringen – Förderung (kulturstiftung-thueringen.de)
Die Thüringer Staatskanzlei trägt mit einer eigenen Förderrichtlinie dazu bei, audiovisuelle Medienkultur in Thüringen zu erhalten und zu stärken. Insbesondere soll sich Thüringen als Standort audiovisueller Medienproduktion, einschließlich der Kindermedien, weiter entwickeln können. Gegenstand der Förderung ist das kreative audiovisuelle Medienschaffen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels. Es schließt Filme, Games, VR/AR-, Fulldome- und andere audiovisuelle Darstellungsformen ein. Gefördert werden insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen und so genannte schwierige Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance. Gefördert wird auch die Entwicklung von innovativen Medientechnologien in Thüringen, die zum Ziel haben, kreative Inhalte mittels audiovisueller Medien darzustellen.
Ziel der Förderung ist es,
- die audiovisuelle Film- und Medienkultur in Thüringen, insbesondere der innovative bzw. experimentelle Charakter sowie die künstlerische Qualität von Werken Thüringer Filmschaffender zu fördern,
- die kulturwirtschaftliche Entwicklung des Medienstandorts im Bereich Bewegtbild, insbesondere audiovisuelle Kindermedien und Nachwuchs, zu fördern,
- die Wahrnehmbarkeit Thüringens als Standort audiovisueller Medienproduktion auch über die Landesgrenzen hinaus zu erhöhen,
- die Förderung der Medienbildung, insbesondere der Filmbildung aller Generationen,
- den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu bewahren.
Es gibt es zwei Einreichtermine pro Jahr:
- der 15. März für Projekte, die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen
- der 15. Oktober für Projekte, die erst im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollen.
Auswahl bundesweite Förderung (jährlich)
Allgemeine Projektförderung für Projekte aus allen künstlerischen Sparten.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
KEIN vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Mindestantragssumme 50.000 €.
Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben mit einem Projektzeitraum von über zwei Jahren. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Mindestens 5.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.
Weitere Informationen unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html
Förderung herausragender Projekte aller Sparten der Darstellenden Künste. Antragsteller muss im Bereich des professionellen Freien Theaters oder Tanzes tätig sein, studentische Projekte werden nicht gefördert.
Förderangebote:
- Rechercheförderung
- Wiederaufnahmeförderung
- Residenzförderung
- Konzeptionsförderung
- Netzwerk- und Strukturförderung
Weitere Informationen unter: Förderprogramme – Fonds Darstellende Künste (fonds-daku.de)
Die Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Literaturfonds liegen in der Autoren- und Vermittlungsförderung.
Autor:innen können für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Stipendium in Höhe von 3.000 Euro pro Monat für maximal ein Jahr beantragen. Es werden Arbeitsstipendien in folgenden Bereichen vergeben:
- Autor:innen
- Comic-Künstler:innen
Innerhalb der Vermittlungsförderung vergibt der Literaturfonds Projektzuschüsse für:
- Überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland
- periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen
- Symposien und vergleichbare Veranstaltungen
- überregionale Initiativen zur literarischen Rezeption sowie
- die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart
- Bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.
Nicht gefördert werden:
- Leseveranstaltungen und Festivals; literaturwissenschaftliche Fachtagungen, Zeitschriften und Vortragsreihen
- Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur (Ausnahmen unter Bedingungen möglich)
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Weitere Informationen unter: Deutscher Literaturfonds | Förderung (deutscher-literaturfonds.de)
Exportförderung
Mit den Exportprogrammen und -projekten Internationale Tourförderung, GO! Export und DO! Export fördert die Initiative sowohl Musiker:innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland.
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland. Das Programm befindet sich aktuell in der Pilotphase.
Weitere Informationen unter: https://www.initiative-musik.de/ueberblick/