Gut zu wissen!
Von Arbeitgeber bis Zertifikat: In der Übersicht Wichtig zu wissen! findest du alle wichtigen Informationen zum Freiwilligendienst nach Schlagwörtern sortiert.
Der Freiwilligendienst kann für die Fachhochschulreife anerkannt werden. Er gilt dann als „praktischer Teil“. Ob das geht, musst du mit deiner Schule klären, bevor du dich für den Freiwilligendienst anmeldest. Jedes Bundesland hat dafür andere Regeln. In Sachsen und Bayern wird der Freiwilligendienst nicht als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt.
Meistens gilt für die Anerkennung:
- Du musst den theoretischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen haben.
- Du musst den Freiwilligendienst zusammenhängend über 12 Monate und in Vollzeit machen.
- Oft müssen die Tätigkeiten inhaltlich passen.
- Der Freiwilligendienst kann ich verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
Alle Freiwilligen müssen sozialversichert werden. Das bedeutet, dass du während der Zeit deines Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert bist. Die Versicherungsbeiträge werden von der LKJ Thüringen bezahlt. Deshalb müssen Freiwillige uns ihre Sozialversicherungsnummer mitteilen.
Die Sozialversicherungsnummer erfährst du von deiner Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Als Freiwillige*r musst du laut Gesetz Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Du darfst also nicht in einer privaten Krankenversicherung sein. Außerdem müssen sich Freiwillige selbst versichern: Sie dürfen nicht in einer Familienversicherung über die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten versichert sein.
Nach dem Ende des Freiwilligendienstes kannst du wieder in die Familienversicherung oder in eine private Krankenversicherung zurück. Das solltest du aber vor dem Freiwilligendienst mit der Versicherung besprechen.
Wenn ein Freiwilligendienst länger als 6 Monate dauert, können Freiwillige nach ihrem 25. Geburtstag länger in der Familienversicherung bleiben. Und zwar genau so viele Monate, wie der Freiwilligendienst gedauert hat. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst ist das dann ein Jahr länger als bei Menschen, die keinen Freiwilligendienst gemacht haben. Das ist auch für beihilfefähige Kinder von Beamt*innen so.
Für viele Freiwillige reicht das Taschengeld nicht zum Leben. Freiwillige können aber sogenannte „Sozialleistungen“ beantragen. Das ist Geld, das der Staat auszahlt.
In diesem Merkblatt haben wir die wichtigsten Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen zusammengestellt: Wohngeld während des Freiwilligendienstes, Bürgergeld, Kindergeld, Waisen- und Halbwaisenrente, Elterlicher Unterhalt, Arbeitslosengeld I (nach dem Freiwilligendienst).
Wenn du Bürgergeld bekommst, kannst du einen Freiwilligendienst machen. Das Bürgergeld wird in der Regel abhängig von den Einkünften der Eltern gezahlt. Das Taschengeld wird für Freiwillige unter 25 Jahren nicht als Einkommen angerechnet. Somit wirkt sich das Taschengeld nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus.
Freiwillige können bei einigen Verkehrsbetrieben des Öffentlichen Nahverkehrs die gleichen Vergünstigungen wie Schüler*innen und Auszubildende erhalten. Es besteht allerdings kein Recht auf Vergünstigungen. Um ein günstigeres Ticket zu bekommen, musst du beim Kauf dieses Tickets deinen Freiwilligenausweis vorzeigen.
Ab 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket. Es kostet 49 Euro pro Monat und du kannst damit deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen (Regionalzug, Bus, Straßenbahn). Das Ticket wird als Abonnement (kurz: Abo) verkauft, das heißt, es wird jeden Monat automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird. Du kannst das Ticket immer bis zum 10. des Vormonats kündigen. Es ist auch möglich, das Abo pausieren zu lassen und damit das Ticket für einen Monat oder mehrere Monate nicht zu bezahlen.
Alle Träger der Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Deutschland haben gemeinsame Qualitätsstandards entwickelt, um das Profil der Freiwilligendienste zu schärfen und einheitlich zu gestalten. Unter aktiver Beteiligung von Einsatzstellen und Freiwilligen entwickelten die Träger 2013 ein gemeinsames Qualitätskonzept, das fortwährend weiterentwickelt wird.
Mit dem pädagogischen Rahmenkonzept werden die pädagogischen Ziele für Freiwillige, Einsatzstellen und Träger transparent und die Zusammenarbeit aller Beteilligten verbindlich. Ergänzend zu dem Rahmenkonzept wurden Qualitätsstandards für Einsatzstellen sowie Qualitätsstandards für Träger entwickelt.
Die gesetzlichen Grundlagen der Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind das Jugendfreiwilligendienstgesetz (FSJ Kultur und FSJ Politik) sowie das Bundesfreiwilligendienstegesetz (BFD Kultur und Bildung).